Nach dem Abitur Anwärter der Militärjustizhochschule.
Danach Aufnahme des Studiums in Deutschland in Jura, Politik, Philosophie und Wirtschaft an den Universitäten Bochum, Speyer und Hagen.
Nach dem ersten juristischen Staatsexamen ist er eine Zeit lang an der Universität von Thessaloniki beim Prof. Dr. Manoledakis. Sein Forschungsthema lautet "Der politische Strafprozess als Begriff".
Anschließend setzt er seine Arbeiten wieder in Deutschland fort vor allem mit den Themen "Die Unabhängigkeit des Richters im politischen Strafprozess" sowie " Die Rechte des Strafgefangenen im Lichte des Familiengrundrechtes" bei dem Lehrer Prof. Dr. Dr. Bemmann.
Nach dem zweiten Staatsexamen wird er Rechtsanwalt in Deutschland. Im Jahre 1997 legt er die Prüfung bei der Rechtsanwaltskammer in Athen ab, und bekommt die Zulassung als Rechtsanwalt.
Seit Jahren ist er als Strafverteidiger tätig.
Im Jahre 2004 wird er Fachanwalt für Steuerrecht.
Seine Spezialgebiete sind Strafrecht, Steuerrecht und griechisches Straf- und Familienrecht.